Grüezi!

Soziale Integration trifft auf wirtschaftlichen Nutzen

In gemeinsamer Zusammenarbeit der JCI Innerschwyz (jungen Wirtschaftskammer) und dem Amt für Soziales des Bezirks Küssnacht will das Projekt arbeitsuchenden Personen den Weg in die regionale Arbeitswelt ebnen, praxisnah, zielgerichtet und eng vernetzt mit der lokalen Wirtschaft.

Wir stärken und fördern die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kantonen, Unternehmen sowie betroffenen Privatpersonen und schaffen Chances für alle Beteiligte.

Dominik Blunschy | Nationalrat SZ

Testimonials

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Murat Kilic
Treuhand-Praktikant

Der Prozess

Wie wir vorgehen

01.

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Aufnahme Kandidat

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02.

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Aufnahme Firmen

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03.

two people shaking hands

Matching Kandidat mit Firmen

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04.

Begleitung

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FAQ

Häufig gestelle Fragen

Nein. Der Job Coach wird sich um das Einholen der Bewilligung bei der jeweiligen kantonalen Behörde und falls vorhanden bei der paritätischen Berufskommsission
kümmern. Das Einholen zusätzlicher Bewilligungen ist in den allermeisten Fällen nicht erforderlich. Der Job Coach informiert Sie über Ausnahmen.

Ja. Der Lohn ist über die Quellensteuer abzurechnen, bzw. anzugeben. Die niedrige Lohnhöhe führt in der Regel dazu, dass der/die Lernende/r von der Steuer
befreit ist. Allgemeine Infos dazu finden Sie auf: www.sz.ch/steuern/quellensteuer oder auf einer entsprechenden Seite ihres Kantons.

Nein. Die vereinbarte Lohnhöhe ist unbedingt einzuhalten. Es sind keinerlei zusätzliche Lohnbestandteile wie 13. Monatslohn, Gratiffikation,
Wochenendzulagen etc. zu entrichten.
Begründung: Wird die abgemachte Lohngrenze auch nur an einem Monat pro Jahr überschritten, droht der für die wirtschaftliche Sozialhilfe zuständigen Gemeinde eine Rückzuzahlung von Geldern, welche sie vom Bund erhält.
Zudem hat der/die Lernende/r selber keinen Vorteil von einem höheren Lohn, da dieser immer mit den Geldern der Gemeinde verrechnet wird. (Steigt der Lohn, sinkt also auf der anderen Seite die wirtschaftliche Sozialhilfe.)
Der/die Lernende/r erhält aber von der Gemeinde einen speziellen Integrationszuschlag als Anreiz für seinen Einsatz.

Ja. Es sind auf dem Bruttolohn die üblichen Abzüge vorzunehmen: AHV/IV/EO, Krankentaggeld, Unfalltaggeld, branchenspezifische Abzüge, etc.